Seitensprung in der Schweiz
Regeln für einen Seitensprung
Jeder Seitensprung verursacht in der Regel ein kleines Kribbeln im Bauch. Es ist dabei weniger die Verliebtheit in den jeweiligen Partner, sondern eher das mulmige Gefühl, dass man doch erwischt werden könnte beim Seitensprung.
Dabei sollte man auch mit dem Seitensprung-Partner ganz eindeutige Regelungen aufstellen. Diese können letztlich auch verhindern, dass man erwischt wird vom "gehörnten" Partner. Hierzu gehört vor allem, dass das Anrufen durch den Seitensprung-Partner auf Handy oder Festnetz niemals gestattet sein sollte. Denn in Zeiten von Einzelabrechnungsnachweisen, Rückruffunktionen und auch der Möglichkeit online Telefonnummern zu finden wäre dies mehr als leichtsinnig. Und hat ein Partner erst einmal "Lunte gerochen", dann bricht dieser auch schon mal die Vertrauensbasis dahingehend, dass er das Handy nicht durchsucht nach Nachrichten oder Telefonnummern.
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Weitere No-Goes
Vermieden werden sollte vom Seitensprung-Partner auch das Tragen von Parfüm. Bedenken muss man nämlich, dass der "gehörnte" Partner zuhause unter Umständen einen fremden Duft an der Jacke oder am Hemd bzw. der Bluse sofort erkennt. Ein absolutes No-Go ist auch, dass der Seitensprung-Partner unvermittelt zuhause auftaucht bzw. zum Stalker wird. Vermieden werden sollen auch verräterische Haaren auf der Hose bzw. der Jacke. Letztlich sollte auch ein guter Treffpunkt ausgewählt werden. Möglichst einen Ort, an dem man weder Freunden, Bekannten noch Nachbarn begegnen wird.


