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Fremdgehen in der Schweiz

Fremdgehen mit der Genehmigung des Partners

Für den Fall, dass man sich mit seinem eigentlichen Partner nicht mehr sonderlich versteht, neigt man dazu einen Seitensprung in Erwägung zu ziehen. Dabei kann es durchaus sein, dass man auch die Genehmigung des Partners zum Fremdgehen erhält. Zum Beispiel wenn dieser wegen einer Krankheit zurzeit oder auch dauerhaft nicht in der Lage ist die sexuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Hierfür bedarf es jedoch auch einiger Charakterstärke - und zwar auf beiden Seiten.

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Offene Beziehung

Es gibt allerdings auch Paare, die gleich von vorneherein mit dem Beginn ihrer Ehe eine offene Beziehung vereinbart haben. Dies ist genauso gut wie eine Genehmigung für einen Seitensprung. Doch in beiden Fällen bedarf das Fremdgehen der Eingrenzung von klaren Regeln. Diese Regeln sollte auch von keinem der beiden gebrochen werden. Darüber hinaus sollten auch die jeweiligen Seitensprung-Partner über das Arrangement informiert sein. Dann weiß jeder vom anderen, was er zu erwarten hat und es werden keine Forderungen gestellt, die nicht erfüllbar sind.

Dieses Abenteuer - offene Beziehung - sollte man natürlich nur dann wagen, wenn man auch seine Gefühle in Sachen Eifersucht unter Kontrolle hat. Das heißt es muss zwischen den eigentlichen Partner Einigkeit darüber herrschen, dass alle anderen Beziehungen letztlich nebensächlich sind, wenn es darauf ankommt.